Wenn Eigentümer Wege sperren Film von Martin Schiffler und Christian Wilk Den Weg am See entlang lieben Spaziergänger, Jogger und Radfahrer, alte und junge Wanderer. Doch nicht selten kommt es vor, dass solch ein öffentlicher Weg über ein Privatgrundstück führt. Der Eigentümer aber hätte liebend gern seine Ruhe und keinen Trubel vor der Nase. Mancher glaubt dann das Recht auf seiner Seite - und macht den Weg kurzerhand dicht, mit einem Zaun und einem Schild: Durchgang verboten! Aber: Geht das so einfach? Torsten F. zum Beispiel kämpft seit Jahren mit der Stadt Gifhorn um die Nutzungsrechte des Weges, der über sein Feld vor den Toren der Stadt führt. Seit über hundert Jahren werde der Weg von der Öffentlichkeit genutzt, daher sieht die Stadt ein allgemeines Nutzungsrecht, sozusagen aus Tradition. Der Streit eskaliert und schwelt immer noch. Krise auch am Griebnitzsee in Potsdam: Im Villenviertel haben Anwohner den vormals öffentlichen Rad- und Gehweg gesperrt. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen: Die Allgemeinheit hat kein Recht auf diese Wege. Der Bürgermeister setzt nun auf Verhandlungen. Als Mediator wurde der letzte DDR-Minister-präsident Lothar de Maiziere eingesetzt. Ein Teil der Anrainer hat eine Teilnahme an Gesprächsrunden aber grundsätzlich abgelehnt. Nun droht die Stadtspitze mit Enteignung. Doch selbst die Front der Anrainer ist nicht einheitlich. Schon sieht die Bürgerinitative "Freier Uferweg" den sozialen Frieden in Gefahr . . . Auch im schönen Schwarzwald tobt ein Streit ums Wegerecht: Bei Bauer Herbert L. in Ballrechten-Dottingen laufen Fremde über sein Grundstück - und zwar über einen Weg, den Löffler gar nicht haben will. Die Gemeinde aber behauptet: Den Weg gibt es schon seit 1882, hier gelte Gewohnheitsrecht. Jetzt hat Bauer L. den Weg gesperrt - Höhepunkt des jahrelangen Streits zwischen L. und der Kommune. Nun muss ein Gericht entscheiden
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